Ab einer Vertragsdauer von 12 Monaten ist in bestimmten Situationen ein Trainingsunterbruch möglich:
- Trainingsunfähigkeit aufgrund Krankheit (ab 2 Wochen mit Arztzeugnis) kostenlos
- Trainingsunfähigkeit aufgrund Unfalls (ab Unfalltag mit Arztzeugnis) kostenlos
- Trainingsunfähigkeit aufgrund Schwangerschaft (mit Arztzeugnis) kostenlos
- beruflich/schulisch bedingter Auslandaufenthalt (mit Beleg von Arbeitgeber/Schule) kostenlos
- Militär-/Zivildienst (mit Marschbefehl/Einsatzbefehl) kostenlos
- Gewünschte Ruhezeit aus persönlichen Gründen, kostenpflichtig