AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dem Charly's Fitnessclub und dem Mitglied.

1. Geltungsbereich, Änderungen AGB und Betriebsordnung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Charly's Fitnesscenter AG (nachfolgend CHARLY'S genannt) und dem Mitglied. Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte von CHARLY'S bestehen besondere vertragliche Bestimmungen. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Hausordnung vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der AGB oder der Hausordnung kann der Kunde keine Rechte ableiten. Die aktuellen Vertragsbestimmungen und die Hausordnung sind jederzeit auf www.charlys.ch/agb bzw. www.charlys.ch/hausordnung ersichtlich.

2. Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft ist ohne Angabe von Gründen auf eine andere Person (Nichtmitglied) übertragbar. Für das Neumitglied gelten die aktuellen Vertragsbestimmungen. Bei Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen, welche vom Erstmitglied schon als Bestandteil des Mitgliedschaftspreises konsumiert wurden, gelten für das Neumitglied die aktuellen Tarife dieser Leistungen.
  • Personen dürfen ab 11 Jahren eine Mitgliedschaft abschliessen. Voraussetzung ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
  • Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle ein Foto von ihm erstellt wird. Das Foto dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle bei CHARLY'S.

3. Information

  • Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen per E-Mail mitzuteilen

4. Angebot

  • CHARLY'S bietet unterschiedliche Leistungen und Mitgliedschaften an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart. Alle übrigen im CHARLY'S angebotenen Leistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Dazu zählen Spezialtrainings, Diagnostik, Personal-Trainings, Massagen, Bistro/Shop-Artikel etc.
  • CHARLY'S überlässt dem Mitglied die verfügbaren Trainingsanlagen und Trainingsgeräte während der regulären Öffnungszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch. CHARLY'S behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung des Studios zu verändern.
  • CHARLY'S bietet unterschiedliche Gruppenkurse an, deren Teilnahmeplätze limitiert sind. CHARLY'S behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Kursplanänderungen vorzunehmen.
  • Das Betreuungsangebot kann jederzeit ändern, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft abgeleitet werden kann.

5. Charly's Mitgliederbadge

  • Der Mitgliederbadge ist bei jedem Eintritt unaufgefordert vorzuweisen und es gilt der Grundsatz: Ohne Mitgliederbadge kein Eintritt.
  • Eintritts- und Austrittszeiten sowie die Inanspruchnahme von nicht in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen werden mittels Mitgliederbadge elektronisch erfasst. Die entsprechenden Buchungen sind verbindlich. Diese Daten stehen dem Mitglied für die Rückvergütung der Krankenkassenbeiträge und als Quittungsbelege zur Verfügung.
  • Der Mitgliederbadge wird im Rahmen des Club-Eintrittpaketes dem Mitglied zur Verfügung gestellt. Für Schäden oder Verlust haftet die Person auf deren Namen der Mitgliederbadge lautet. Ein Ersatzbadge kann gegen eine Gebühr von Fr. 20.- bezogen werden.

6. AGB, Hausordnung, Anweisungen

  • Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB und die Hausordnungen einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
  • Im Falle von groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder die Anweisungen des Personals ist CHARLY'S berechtigt, nach vorgängig erfolgter Ermahnung, ein Hausverbot auszusprechen, den Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mitgliederausweis einzuziehen bzw. für ungültig zu erklären. Ein Rückforderungsanspruch des Mitgliedes für seinen bezahlten Mitgliedschaftsbeitrag ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch den Kunden ist die Ansetzung einer Mahnfrist nicht erforderlich. Die Mitgliederkarte wird eingezogen und nicht vergütet.
  • Mitgliedern und Drittpersonen ist es untersagt, ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung von CHARLY'S, in den Räumlichkeiten des CHARLY'S entgeltlich oder unentgeltlich Waren anzubieten oder Dienstleistungen zu erbringen.

7. Zahlung

  • Der Mitgliedschaftsbeitrag ist bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung jeweils vor Beginn der Vertragsdauer vom Mitglied zu bezahlen.
  • Der Mitgliedschaftsbeitrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht.
  • Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung.
  • Der Beitrag ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots.
  • Alle übrigen angebotenen Leistungen gemäss Ziffer 4 sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen und vom Mitglied zusätzlich im Voraus zu bezahlen.

8. Haftung

  • Die Inanspruchnahme der Angebote von CHARLY'S, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte sowie die Teilnahme an Kursen, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens CHARLY'S wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Kunden.
  • CHARLY'S haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Mitgliederausweis etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang, oder in der Garderobe hinterlegte Gegenstände.
  • Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. aktuellem Angebot) und hat CHARLY'S die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

9. Betriebszeiten und -einstellung

  • CHARLY'S ist mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während den Betriebszeiten geöffnet.
  • Die Standorte, Betriebszeiten, das Angebot und die Ausstattung von CHARLY'S können jederzeit ändern.
  • Die vorübergehende, definitive Schliessung oder Teilschliessung einer oder mehrerer Bereiche bleibt jederzeit vorbehalten.
  • Aus einer Betriebseinstellung (infolge von Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events /Anlässen) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.
  • Aus einer Betriebseinstellung infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und / oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

10. Vertragsunterbruch und Zeitgutschrift

  • Die Nichtbenutzung der Anlagen des Charly’s oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.
  • Anrecht auf einen Vertragsunterbruch haben alle Kunden ab einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten unter den unten aufgeführten Voraussetzungen.
  • Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft Militär-/Zivildienst, beruflich/schulisch bedingter Auslandaufenthalt) kann die Mitgliedschaft bis maximal 9 Monate unterbrochen werden.
  • Der Vertragsunterbruch muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis schriftlich per E-Mail eingereicht werden.
  • Eine rückwirkende Ruhezeit ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Diese muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Die Mitgliedschaft kann aus persönlichen Gründen für 1 bis maximal 4 Monate, innerhalb von 12 Monaten Mitgliedschaftslaufzeit, unterbrochen werden. Pro 30 Tage Unterbruch fallen Fr. 30.- Ruhezeitgebühren an.
  • Mit der Ruhezeitcard (Fr. 150.-) kann die Mitgliedschaft, ohne zusätzliche Kosten, aus persönlichen Gründen für mindestens 1 bis maximal 6 Monate unterbrochen werden.
  • Die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.
  • Bei der Benutzung der Anlage während der Dauer eines Vertragsunterbruchs wird der Vertragsunterbruch ungültig und die Zeitgutschrift wird nicht an die Vertragslaufzeit angerechnet.
  • Nach Ablauf des festgelegten Unterbruchs läuft die Mitgliedschaft automatisch weiter.

11. Vertragsdauer und Kündigung

  • Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag und tritt mit Unterzeichnung durch das Mitglied in Kraft.
  • Der Mitgliedschaftsvertrag mit Vorauszahlung läuft ohne Kündigung nach der Vertragsdauer automatisch aus. Ein allenfalls noch vorhandenes Restguthaben auf der Mitgliederkarte inkl. Depot wird während eines Jahres ab Vertragsende zurückerstattet. Nach Ablauf eines Jahres verfällt das Guthaben inkl. Depot.
  • Beim Mitgliedschaftsvertrag mit Vorauszahlung erhält der Kunde per E-Mail vor Ablauf der Vertragsdauer eine Offerte zur Vertragserneuerung. Mit der erneuten Einzahlung des Mitgliedschaftsbetrags erneuert sich der Mitgliedschaftsvertrag um die gewählte Vertragsart und Vertragsdauer gemäss der aktuellen Preisübersicht  inkl. der AGB.
  • Bei wichtigen Gründen - Wegzug, beruflicher und/oder familiärer Wechsel, Krankheit, Unfall - kann das Abonnement gekündigt werden. In solchen Fällen wird der bezahlte Preis pro rata temporis zurückbezahlt, abzüglich der Club-Eintritts- und Bearbeitungsgebühr von Fr. 200.-. In allen Fällen von Rückzahlungen entscheidet die Club-Leitung.

12. Überwachung

  • Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass einzelne Bereiche in den Anlagen des CHARLY’S aus Schutz- und Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht werden. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht.

13. Datenschutz

  • Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der CHARLY'S Datenschutzerklärung. Mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages bestätigt der Kunde, die Datenschutzerklärung und die darin umschriebene Bearbeitung von Personendaten zur Kenntnis genommen zu haben.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen.
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Mitgliedschaftsverträgen stehenden Streitigkeiten ist Winterthur.